Zum Start des neuen Ausbildungsjahres begrüßen wir alle neuen Azubis unserer Kunden, aber auch die Eigenen.
Willkommen im Berufsleben.
Wir haben euch ein paar nützliche Tipps zum Start zusammen gefasst und möchten euch in Einstieg in den Berufsalltag etwas erleichtern. Keine Sorge, am Anfang ist alles neu, aber letztendlich nur halb so schlimm.
Ihr findet hier ein paar Tipps zum Berichtsheft, den Arbeitszeiten oder der Probezeit, das sind alles gesetzliche Regelungen, vertraglich kann das bei euch im Betrieb ggf. abweichen. Sprecht einfach eure Personalabteilung bei Fragen an.
Ein Berichtsheft wird normalerweise wöchentlich erfasst, es kann aber auch in Wochentage unterteilt sein. Du kannst selber entscheiden, ob Du ganze Sätze schreibst oder deine Tätigkeit nur stichpunktartig beschreibst. Wichtig ist es, dass dir dein Berichtsheft eine Hilfestellung bei der Vorbereitung auf deine Abschlussprüfung ist. Deswegen solltest Du die Sätze bzw. Stichpunkte so ausformulieren, sodass Du auch noch in 3 Jahren weißt, was Du genau in deiner Ausbildung gemacht und gelernt hast.
Ein kleiner Tipp: Schreibe ein paar Sätze zu jedem Tag auf! So hast du am Ende der Woche dein Wochenbericht bereits fertig!
Die Arbeitszeit bei Auszubildenden über 18 darf 8 Stunden täglich nicht überschreiten. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich erhöht werden, aber nur wenn der Ausgleich in der Woche gegeben ist. Hier ist aber zu beachten, dass innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Nur wenn die Ausbildung um mehr als ein Drittel der Zeit unterbrochen wurde, kann die Probezeit verlängert werden. Das muss aber vertraglich geregelt sein.
Beide Vertragspartner können den Ausbildungsvertrag während der Probezeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vor Ende der Probezeit zugegangen sein. Wenn ein Minderjähriger gekündigt wird, ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie an einen gesetzlichen Vertreter zugeht.
Die Bundesagentur für Arbeit kann dir in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie dich während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit findest du alle Voraussetzungen, Ausschluss-Kriterien, viele häufige Fragen die im Zusammenhang auftauchen und letztendlich kannst du die Beihilfe hier online beantragen.
Hier erfährst du alles weitere
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Grundsätzlich können wir nur Empfehlungen aussprechen, aber mit dem Start in die Berufswelt kommt vieles auf euch dazu, daher sind ein paar Tipps und Erfahrungswerte nie verkehrt.
1. Krankenversicherung
Auszubildende sind ganz automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, diese übernimmt Behandlungskosten und ggf. Kosten für Medikamente.
Für welche Krankenkasse ihr euch entscheidet, bleibt euch überlassen. Für die Wahl der Krankenkasse habt ihr nach Ausbildungsbeginn 14 Tage Zeit.
(Einige Beispiele: Barmer, AOK, DAK, BKK, IKK, …)
2. Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis
Je jünger ihr in diese Versicherung eintretet, desto günstiger wird sie monatlich ausfallen. Daher empfiehlt es sich, direkt zum Ausbildungsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Man mag nicht darüber nachdenken wollen, aber jeder kann in die unglückliche Situation kommen, durch einen Unfall oder eine Krankheit aus dem Arbeitsleben herausgerissen zu werden.
Da man sich nicht auf ausreichend finanzielle Unterstützung vom Staat verlassen kann, sollte man sich hier absichern.
- Empfehlenswert ist eine Rente von monatlich 1000€ abzusichern
- Wahrheitsgemäße Angaben zu z.B. Vorerkrankungen sind unerlässlich, denn sonst kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht zurücktreten. Vorerkrankungen können ggf. durch einen höheren Beitrag ausgeglichen werden, aber je nach Schweregrad und Versicherung kann eine Krankheit auch ausgeschlossen werden, das heißt es besteht dann kein Leistungsanspruch.
- Laufzeit: Bis kurz vor dem geplanten Rentenbeginn
3. Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist ein absolutes MUSS. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht teuer, diese kann ab 50€ im Jahr beginnen und deckt Schäden ab, die durch eure Schuld entstanden sind. Es kann sonst schnell teuer werden, wenn man eine Person verletzt oder einen Gegenstand beschädigt. Prüft aber im Vorfeld, ob ihr ggf. noch über eure Eltern mitversichert seid, dies ist oft der Fall bis zum Ende der Ausbildung.
Es greift im Rahmen der Arbeit allerdings auch meist die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers.
4. Hausratversicherung
Diese Versicherung benötigt ihr nur, wenn ihr nicht mehr zuhause wohnt. Zieht ihr allerdings zum Ausbildungsstart in eine andere Stadt und habt eine eigene Wohnung, dann braucht ihr auch eine Hausratversicherung. Diese Versicherung greift, wenn bei euch eingebrochen wird, oder euer Hab und Gut durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser zerstört wurden. Zieht ihr in eine WG dann besprecht das mit euren Mitbewohnern.
5. Weitere Versicherungen
Natürlich gibt es noch viele andere Versicherungen, die ihr abschließen könnt, aber das waren erstmal die wichtigsten. Über die Altersvorsorge könnt ihr euch bei eurem kleinen Gehalt auch nach der Ausbildung Gedanken machen. Habt ihr ein Auto? Dann benötigt ihr eine KFZ Versicherung. Wichtig ist ggf. noch eine Unfallversicherung, aber auch hier seid ihr vielleicht noch über eure Eltern abgedeckt. Diese macht z.B. bei einer gefährlichen Sportart, die ihr als Hobby betreibt, Sinn.
Antwort: In der Regel, nein.
Aber, trotzdem kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, denn so kannst du dir einiges wieder zurückholen.
- Wann macht eine Steuererklärung Sinn?
Wenn du Lohnsteuer oder Kirchensteuer zahlst. Lohnsteuer zahlst du, sobald dein Jahresgehalt über einer Summe von 8652€ pro Jahr liegt. Näheres findest du auf deiner Gehaltsabrechnung.
Sinn macht es noch, wenn deine Werbungskosten über 1000€ pro Jahr liegen (Typische Werbungskosten sind z.B. Fahrten, Fachliteratur, Arbeitsmittel, LapTop, Bewerbung, Verpflegung, Versicherungen, Kontoführung, Umzug)
Wenn Ihr weitere Fragen habt, sowas wie Kündigungsfristen nach der Probezeit, Urlaubsanspruch, Ausbildungsverkürzung oder was auch immer euch beschäftigt, schaut gerne bei der IHK vorbei, sprecht mit euren neuen Arbeitskollegen, der Personalabteilung oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Viel Erfolg im neuen Job wünschen euch
Greta Vainutyte (Ausbildungsvertreterin) und Lisa Steingrube (Ausbilderin)
H. Gautzsch Firmengruppe