Die DIN VDE 0100-722 besagt, dass grundsätzlich jeder Ladepunkt mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung geschützt werden muss. Dafür gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
Die Ladeeinrichtung kann mit einem Fehlerstromschutzschalter des Typs B abgesichert werden. Dabei gilt aber folgende Einschränkung: Ein Typ B kann nur dann eingesetzt werden, wenn keine andere Fehlerstromschutzeinrichtung vorgeschaltet ist. Deshalb ist ein Fehlerstromschutzschalter des Typs B besonders für Neuanlagen geeignet.
Die zweite Möglichkeit ist ein Fehlerstromschutzschalter Typ A oder F in Verbindung
mit einer Fehlergleichstrom-Überwachungseinrichtung. Diese Kombination muss der Produktnorm DIN IEC 62955 entsprechen.
Nach dieser Norm gibt es wiederum zwei Möglichkeiten der Absicherung: Ein Schutzschaltgerät RDC-PD und eine Gerätekombination RDC-MD.
Die Gerätekombination RDC-MD besteht beispielsweise aus einem Monitoring-Modul zur Erfassung glatter Gleichfehlerströme und einem Schaltgerät.
Der Errichter der Anlage muss in diesem Fall genau die Einhaltung der geforderten Abschaltkriterien im Fehlerfall beachten und beurteilen ob diese Lösung der Produktnorm entspricht, denn nicht jede Kombination ist laut DIN IEC 62955 geeignet. Außerdem muss immer eine Fehlerstromschutzeinrichtung des Typs A oder F vorhanden sein.
Das Schutzschaltgerät RDC-PD erfüllt die Anforderungen der Produktnorm DIN IEC 62955 in nur einem Gerät. Damit ist der Personenschutz bei gefährlichen Fehlerströmen gewährleistet, unabhängig davon, ob ein anderer Fehlerstromschutzschalter vorgeschaltet ist.
Der DFS 4 A EV erfüllt alle normativen Anforderungen in nur einem Gerät und ist damit die einfachste und sicherste Lösung.