ABB: Rauchalarm im Einfamilienhaus

Welche potentiellen Gefahren gibt es im Einfamilienhaus? Wie lässt sich das Risiko aufwandsarm und entsprechend der gesetzlichen Regelungen minimieren?

Nur wer sicher ist, kann auch entspannen.
Der Wunsch nach Sicherheit ist ein angeborener Instinkt. Besonders ausgeprägt
ist er in den eigenen vier Wänden. Brände sind tückisch. Denn die größte Gefahr geht nicht von offenen Flammen aus, sondern von Rauch, der sich im Brandfall sekundenschnell entwickelt. Er ist oft kaum sichtbar, hochgiftig und führt unbemerkt innerhalb kürzester Zeit zu Bewusstlosigkeit mit meist schrecklichen Folgen. Rauchwarnmelder und CO-Melder erkennen rechtzeitig jede Rauchentwicklung und schlagen lautstark Alarm.

Gesetzliche Pflicht
In allen Bundesländern ist heute die Installation von Rauchwarnmeldern in
Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Da Baurecht aber Ländersache ist, unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften – vor allem im Hinblick auf Fristenregelungen für bestehende Wohnungen. Die weitestgehende Rauchmelderpflicht hat Baden-Württemberg. Sie ist nicht im Bereich „Wohnungen“ in der Landesbauordnung verankert, sondern im Bereich „Brandschutz“ und gilt somit auch z.B. für Pflegeeinrichtungen, Hotels und Kindergärten mit Schlafplätzen.

CO-Melder sind keine Pflicht, aber in jedem Fall sinnvoll!

Welche Faktoren sind zu beachten?

01 Rauchwarnmelder richtig platziert

Das Baurecht fast aller Bundesländer verlangt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 

In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen gilt jedoch: Ein Rauchmelder muss überall dort installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen. Berlin und Brandenburg fordern sogar konsequent Rauchwarnmelder „in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen)“. Doch wer auch in anderen Bundesländern auf Nummer Sicher gehen will, der installiert grundsätzlich in jedem Zimmer einen eigenen Lebensretter.

02 CO-Melder bieten zusätzlichen Schutz
Dass offene Flammen oder schadhafte elektrische Leitungen Ursache für einen Brand sein können, ist den allermeisten Menschen bekannt.
Aber nur wenige kennen die Gefahrenquellen für die Entstehung von lebensgefährlichem Kohlenmonoxid:

  • Gastherme: Belüftung unzureichend
  • Kaminofen: Abzug blockiert
  • Heizanlagen: Defekt oder unzureichend gewartet
  • Schornsteine: verstopft oder verlegt
  • Gas-, Kohlegrill und Heizpilze auf teilweise geschlossenen Balkonen oder vor geöffneten Fenstern.

Ein CO-Melder gehört daher zwingend in jeden Raum mit Kaminofen, Gastherme oder Heizungsanlage sowie in alle Aufenthaltsbereiche. Eine Funkvernetzung mit allen anderen Warnmeldern erhöht die Sicherheit zusätzlich!

 

03 Im Dunstkreis: Wärmemelder
Rauchwarnmelder sind im Küchenbereich und Wäschekeller nicht vorgeschrieben
und aufgrund der regelmäßigen Staub und Dunstbildung eher ungeeignet.
Gleichzeitig entstehen hier oft Brände durch auf dem Herd vergessenes Essen,
eine heiß gelaufene Waschmaschine oder einen Trockner. Dafür wurden Wärmemelder entwickelt, die bei einer erhöhten Raumtemperatur (größer 57 Grad Celcius) Alarm schlagen.

Wärmemelder sehen im Vergleich zu Rauchmeldern etwas anders aus. Sie haben unter einem Schutzschild eine Lanze, die auf Wärme reagiert.

04 Ein Schutznetz für die Sicherheit
In Häusern und Wohnungen über mehrere Etagen nutzt der beste Rauchwarnmelder nichts, wenn man ihn nicht hören kann, etwa weil er zu weit entfernt ist.
Vernetzbare Rauchwarn-, CO- und Wärmemelder tauschen sich aus. Ob drahtgebunden oder per Funk, erkennt ein Melder Gefahr, dann alarmieren sämtliche installierten Geräte die Bewohner, ganz gleich, wo sich der Rauch befindet. Das erhöht die Sicherheit gerade auch
nachts enorm, wenn nicht alle Räume genutzt werden.

05 Qualität, die zählt
Was bringen Alarmmelder, wenn sie im Alarmfall nicht funktionieren. Bei Rauchwarnmeldern gibt es Gütesigel wie das Q-Label für geprüfte Langlebigkeit, Reduktion von Falschalarmen und erhöhte Stabilität. Es garantiert höchste Qualität und Sicherheit.
Melder mit integrierter 10-Jahres Lithiumbatterie bieten 10 Jahre lang eine zuverlässige Stromversorgung mit ausreichend Kapazität für wöchentliche Funktionstests durch den Nutzer. Weil sie fest eingebaut werden, können sie weder entwendet noch zweckentfremdet
werden.

06 Anbindung an ein Smart Home
Wer es ganz vernetzt haben will, kann Rauchwarn-, CO- und Wärmemelder auch
an ein Smart Home System anbinden. So können im Alarmfall Jalousien für die
Flucht geöffnet und Beleuchtungen im Fluchtwegbereich eingeschaltet werden.

07 Vermieter oder Mieter in der Pflicht?
Vermietern sagt die Landesbauordnung: Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist Sache des Eigentümers. In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland ist der Eigentümer zudem verpflichtet, die Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Denn sind die
Rauchwarnmelder im Brandfall nicht funktionsfähig, haftet der Vermieter – außer er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Wichtig zu wissen: Da eine Landesbauordnung (LBO) nur das Rechtsverhältnis zwischen Bauaufsichtsbehörde und Eigentümer regelt, wird eine LBO-Regelung, die den Mieter zur Rauchwarnmelder Wartung verpflichtet, durch Bundesrecht d.h. das Mietrecht im BGB wieder aufgehoben. Das Mietrecht lässt jedoch zu, dass der Vermieter eine Vereinbarung mit seinem Mieter abschließt, die Installation, regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf den Mieter überträgt. Eine solche Pflichtenübertragung auf den Mieter erfordert allerdings immer den einvernehmlichen und beiderseitigen Abschluss des Vertrages! Zur Beachtung: Der Vermieter trägt aber weiterhin die Verkehrssicherungspflicht für die an den Mieter übertragenen Tätigkeiten. Die damit verbundenen Überprüfungen kann er jedoch rechtssicher an Dienstleister delegieren.

Fragen und Antworten

Was ist das Q-Label?
Das Q-Label ist ein Qualitätssiegel, das für besonders gute Rauchmelder vergeben wird und als Orientierungshilfe für Verbraucher dient. Das Label setzt dabei auch das CE-Zeichen voraus.

Warum gibt es Rauchwarnmelder mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie?
Laut Vorgabe des Q-Labels sind Rauchwarnmelder alle 10 Jahre zu wechseln,
um die Funktionsfähigkeit im Brandfall gewährleisten zu können. Eine längere
Frist ist nicht sinnvoll, da die Rauchkammern nach 10 Jahren in der Regel durch
Staubablagerungen verdreckt sind und Fehlalarme auslösen können. Fest eingebaute Batterien verhindern, dass die Batterien zweckentfremdet werden

Was ist „CO“?
CO ist die chemische Summenformel für Kohlenmonoxid, das ein nicht wahrnehmbares, farb-, geruch- und geschmacksneutrales, hochgiftiges Gas. Es wird daher auch als der „schleichende Tod“ bezeichnet. Kohlenmonoxid und Luft haben ungefähr die gleiche Dichte, während Kohlenmonoxid jedoch etwas leichter ist. CO entsteht unter anderem durch die unvollständige Verbrennung kohlenstoffhaltiger Stoffe bei unzureichender Sauerstoffzufuhr. Es ist daher so gefährlich, weil es von Wänden, Decken und Böden nicht
gestoppt wird, sondern sich ungehindert durch Beton- und Steinwände bewegt.
Das bedeutet für Dich: Auch wenn es in Deinem Zuhause keine potenzielle Gefahrenquelle gibt, kann Kohlenmonoxid durch angrenzende Räumlichkeiten in Deine Wohnung gelangen.

Kontakt

 

 

 

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Busch-Jaeger Elektro GmbH

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Tel.: 02351 956-1600
Fax: 02351 956-1700
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