
01 Rauchwarnmelder richtig platziert
Das Baurecht fast aller Bundesländer verlangt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
In Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen gilt jedoch: Ein Rauchmelder muss überall dort installiert sein, wo Menschen „bestimmungsgemäß“ schlafen. Berlin und Brandenburg fordern sogar konsequent Rauchwarnmelder „in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen)“. Doch wer auch in anderen Bundesländern auf Nummer Sicher gehen will, der installiert grundsätzlich in jedem Zimmer einen eigenen Lebensretter.