Laut RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Allerdings sieht die Richtlinie Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck (z. B. UV-C) vor. Diese definierten Ausnahmeregelungen wurden geändert. Die Folgen:
- ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023
- ein Verbot aller CFLni-Lampen ab 25. Februar 2023
- eine Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
- eine Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre
Tipp: Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen ab 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Bedarfsplanung und ordern Sie rechtzeitig zusätzliche Ware.